Neues Chinesische Patentgesetz in 2009: Patentanmeldung und Rechtsdurchsetzung
关键词/Keywords: Chinesisches Patentgesetz, Patentanmeldung, Rechtsdurchsetzung, SIPO
China wird das neue Patentgesetz in 2009 erlassen. Die wichtigen Änderungen rechtzeitig zu kennen und dann IP Strategie anzupassen, ist für ausländische Unternehmen in China sehr wichtig. Änderungen im letzten offiziellen Entwurf, die den ausländischen Firmen von Bedeutung sind, werden hier kurz dargestellt.
Author: Wu, Zhuomin
Kurzhintergrund
Das Patentgesetz von China wurde in 1992 und 2000 zweimal revidiert. Fünf Jahre nach der zweiten Revision des chinesischen Patentgesetzes hat das Staatsamt für Geistiges Eigentum (SIPO) im April 2005 die Vorbereitungen zu einer dritten umfassenden Reform in Angriff genommen.
Der letzte Entwurf wurde am 27.12.2006 beim Staatsrat eingereicht, und wird in 2009 vom Nationalen Volkskongress abgestimmt. Die Ausführungsverordnung wird demgemäß modifiziert. Das Hauptziel dritter Revision ist: die Qualität der Anmeldungen zu verbessern, den Rechtsschutz zu verstärken und den Interessenausgleich zwischen Rechtsinhabern und Allgemeinheit zu fördern.
Die wichtigen Änderungen rechtzeitig zu kennen und dann IP Strategie anzupassen, ist für ausländische Unternehmen in China sehr wichtig. Änderungen im letzten offiziellen Entwurf, die den ausländischen Firmen von Bedeutung sind, werden hier kurz dargestellt.
Keine Vertretungsbeschränkung für ausländische Anmelder
Ausländischen Patentsucher, die keinen Wohnsitz in China hat, müssen die Anmeldungen bislang durch die vom SIPO bestimmten Patentagenturen in China eingereicht werden. Diese Beschränkung wird nach dem neuen § 19 vollständig aufgehoben. Patentsucher werden mehrere Flexibilität haben.
Strengere Genehmigung für inländische Patentanmeldungen ins Ausland
Die Inländer und die in China registrierten ausländischen Tochterfirmen haben ihre in China gemachten Erfindungen zuerst in China anzumelden, bevor sie im Ausland angemeldet werden können. Der Gesetzgeber möchte dadurch den ersten Zugang zu Spitzentechnologien für inländische Benutzer garantieren. In der Praxis kann diese Beschränkung aber leicht durch einen internen Vertrag zwischen ausländischen Mutter- und Tochterfirmen abgewendet werden. Wird die Erfindung bereit vor ihrer Entstehung von Tochterfirma zur Mutterfirma durch vertragliche Vereinbarung übergeben, ist diese Beschränkung sinnlos geworden.
Nach dem neuen §76 sollen alle Erfindungen, die in China entstanden sind, die Genehmigung von SIPO beantragen, bevor sie ins Ausland eingereicht werden. Wenn nicht, wird kein Patentschutzrecht von SIPO für solche Anmeldung erteilt. Konkreter Anmeldungsprozess dafür wird nach U.S.-amerikanischen Erfahrungen in die neue Ausführungsverordnung festgestellt.
Stärkere Rechtsdurchsetzung bei Verwaltungsbehörde
Nach langer Praxis wurde die Rolle der Rechtsdurchsetzung der Verwaltungsbehörde in China zweifellos anerkannt. Im Vergleich mit dem zeitraubenden und kostbaren Prozess hat die Verwaltungsmaßnahme erhebliche Vorteile: einfacher, schneller und effizienter.
Bei der dritten Revision wird die Verwaltungsbehörde die notwendige Befugnis zur Beweisermittlung haben (neuer §67). Sie wird befugt, dem vorsätzlichen Rechtsverletzer Verwaltungsgeldstrafe und die Untersagung der Verletzung anzuordnen (neuer §64). Beim Passing-Off des Patents kann die Verwaltungsbehörde erforderliche Einrichtungen und den widerrechtlichen Gewinn beschlagnahmen (neuer §66). Außerdem ist die Geldstrafe bis zum Dreifach des Gewinns des Rechtsverletzers möglich. Wenn kein solcher Gewinn erzielt worden ist, dürfen Geldstrafe bis zu 100,000.- Yuan (10.000.- €) verhängt werden (neuer §68).
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Author: Wu, Zhuomin
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December 28th, 2008 at 11:04
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