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Neues Chinesische Patentgesetz in 2009: Zivilprozess

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关键词/Keywords: Chinesisches Patentgesetz, einstweilige Maßnahmen, entwurf patentgesetz, Rechtsdurchsetzung, revision

Chinesisches PatentgesetzesIn dem neuen chinesischen Patentgesetz 2009 wird gesetzlicher Schadensersatz erheblich erhöht; die vorgerichtlichen einstweiligen Maßnahmen werden verstärkt. Für ausländische Firmen sind die Änderungen von Verjährungsfrist besonders zu beachten.

Author: Wu, Zhuomin

 

Kurzhintergrund
Das Patentgesetz von China wurde in 1992 und 2000 zweimal revidiert. Fünf Jahre nach der zweiten Revision des chinesischen Patentgesetzes hat das Staatsamt für Geistiges Eigentum (SIPO) im April 2005 die Vorbereitungen zu einer dritten umfassenden Reform in Angriff genommen. Der letzte Entwurf wurde am 27.12.2006 beim Staatsrat eingereicht, und wird in 2009 vom Nationalen Volkskongress abgestimmt. Die Ausführungsverordnung wird demgemäß modifiziert.

 

Erhöhung gesetzlichen Schadensersatzes
Nur die Gerichte sind zur Verhängung von Schadensersatz befugt. Der Schadensersatz von Patentverletzung ist nach dieser Reihefolge zu bestimmen:

–> ① Der Verlust des Rechtsinhabers –> ② Der Gewinn des Rechtsverletzers
–> ③ mehrfachen Lizenzgebühren

Das bedeutet: Wenn der Verlust des Rechtsinhabers in der Praxis nicht bestimmt werden kann, ist der Schadensersatz nach dem Gewinn des Rechtsverletzers festzustellen; Wenn dies auch nicht möglich ist, soll Schadensersatz nach mehrfachen Lizenzgebühren bestimmt werden.

Wenn der Schaden nach Lizenzgebühr auch nicht bestimmt werden kann, kann er von 5000 bis 1 Mio. Yuan (c.a. 100.000.- €) entschieden werden. Dabei sollen die Gerichte die Art des Patents, die Natur und die Umstände der Verletzung berücksichtigen sowie die Ausgaben des Patentinhabers in den Schadensersatz einrechnen.

 

Vorgerichtliche einstweilige Beweissicherung
Um die Vernichtung der Beweise von Patentverletzung zu vermeiden, wurde die vorgerichtliche Beweissicherung vom Gericht in 2001 in einer Verordnung vorgesehen.  Nach der Einreichung des Antrags muss das Gericht sich innerhalb 48 Stunden für eine Beweissicherung entscheiden. Sind vorgerichtliche einstweilige Maßnahme durchgesetzt, muss der Antragsteller innerhalb 15 Tage die bezogene Klage erheben, sonst sind die Maßnahmen vom Gericht zu entheben.
(Vorgerichtliche einstweilige Maßnahmen sind Einstweilige Untersagung, Beweissicherung und Vermögenssicherung. )

 

Neue Regelung der Klageverjährung
Die Regelverjährungsfrist beträgt 2 Jahre in China. Um die Besonderheit der Patentverletzung zu berücksichtigen, werden zwei Ausnahmen ergänzt.

  1. Ist eine Klage nach dem Ablauf der Verjährungsfrist erhoben, nämlich zwei Jahre nach der Kenntniserlangung über die Verletzung, kann der Schadensersatz für die Handlungen, die bis zu zwei Jahren zurückreichen weiter verlangt werden.
  2. Ist die Klage nach 3 Jahre der Verjährungsfrist ohne gerechtfertigte Begründung erhoben, nämlich fünf Jahre nach der Kenntniserlangung über die Verletzung, ist Schadensersatz dann nicht mehr möglich.
  3. Im Falle fortlaufender Verletzungshandlungen bei den zwei Situationen wird der Anspruch auf Unterlassung auch nach Ablauf der Verjährungsfrist fortwirken.

Außerdem soll das Gericht dem Kläger den Schadensersatz- und Unterlassungsanspruch für zurückliegende Handlungen aberkennen, wenn dieser offensichtlich bösgläubig der Verletzung ihren Lauf und damit den Verletzer im Glauben gelassen hat, dass ihm keine rechtlichen Konsequenzen drohen.

 

Eindämmung missbräuchlicher Klage
Hat jemand eine nicht schutzfähige Erfindung, Geschmacks- oder Gebrauchsmuster bösgläubig angemeldet und dann absichtlich eine Klage erhoben, hat der Beklagte gegen ihm den Anspruch auf Entschädigung.

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Author: Wu, Zhuomin
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有1个评论 针对 “Neues Chinesische Patentgesetz in 2009: Zivilprozess”

  1. China: The New Patent Law adopted |BioIPR- 生物技术知识产权C.O.M.平台说 says:

    [...] Civil process for protecting patent right [...]

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